Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung

Das Köln.Optik Ingenieurbüro begleitet und unterstützt den Unternehmer in allen Belangen des optischen Strahlenschutzes. Dies beinhaltet nicht nur alle Arten von Laserstrahlquellen und Lasersystemen, sondern auch intensive inkohärente Lichtquellen, wie z.B. UV-Lampen zum Aushärten von Klebstoffen. Insbesondere bieten wir an:

  • die Beratung und Besichtigung vor Ort
  • Hilfestellung bei der Gestaltung und Kennzeichnung von Laserbereichen
  • die fachkundige Unterstützung bei der Gefährdungsanalyse
  • die gutachterliche Unterstützung bei der Klassifizierung von Lasern
    oder der Zuordnung von Lampen zu Risikogruppen
OStrV und TROS

Wir sind Ihr Partner bei der Umsetzung der Verordnung zum optischen Strahlenschutz (OStrV i.d.F. von 2010 und 2016) und  bei der Anwendung der Technischen Regeln (TROS-Laser und TROS-IOS). Wir begleiten den Übergang von veralteten Vorschriften der Berufsgenossenschaften zu den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Durch kontinuierliche Informationen über die laufenden Gesetzgebungsprozesse bleiben wir immer auf dem aktuellen Wissensstand und geben diese Informationen an Sie weiter.

Wir bieten fachkundige Unterstützung bei einer Gefährdungsanalyse, die mit Inkraftreten der OStrV obligatorisch wurde. Dazu dokumentieren wir die Risikoanalyse und führen ggf. Maßnahmenkontrollen durch, falls gewünscht.

Externer Laserschutzbeauftragter

Wir bieten die Übernahme der Funktion des externen Laserschutzbeauftragten an, wie von der OStrV ausdrücklich vorgesehen. Dabei führen wir für Sie die jährlichen Unterweisungen der Beschäftigten durch. Wir erstellen die notwendigen Dokumentationen, beispielsweise auch Betriebsanweisungen. Außerdem beraten wir bei der Ausgestaltung von Laserbereichen und geben Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten im Hinblick auf den Schutz der Beschäftigten. Wir beraten bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) nach DIN EN 207 oder 208. Nach Vereinbarung kann auch nur ein Teil der Aufgaben übertragen werden.

Klassifizierung, Berechnung, Messungen

Wir begutachten neu in den Verkehr zu bringende Lichtquellen, z.B. LED-Leuchten, und unterstützen bei der Einstufung in Risikogruppen gemäß DIN EN 62471. Dieselbe Unterstützung bieten wir Laserherstellen bei der Klassifizierung von Lasersystemen nach DIN EN 60825. Wir erstellen Gutachten in Bezug auf die Einhaltung der Augensicherheit für Verbraucher und berechnen beispielsweise den nominellen Augen-Gefahrenabstand. Bei Streitfällen im Bereich des optischen Strahlenschutzes stehen wir beratend und gutachterlich zur Seite. Außerdem helfen wir bei messtechnischen Fragen oder bei den Messungen selbst, durch eigene Tätigkeit oder die Vermittlung von Dienstleistern.

Erfahrungen im optischen Strahlenschutz

Dr. Christian Sinn verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung als Laserschutzbeauftragter. Er hatte aktiven Umgang mit Lasersystemen aller Leistungsklassen von UV (Excimer) über VIS (Ar+/Kr+ etc.) bis ins IR (Laser-Dioden, Nd3+:YAG). Außerdem mit Hochleistungs-LEDs, z.B. im IR (optische Leistung > 1 W).

Als fachkundige Person bietet er Ihnen profunde Kenntnisse bei der Erstellung einer Gefährdungsanalyse für Laserarbeitsplätze. Mehrere Fortbildungen zum optischen Strahlenschutz aus neuester Zeit (2014, 2016, 2017) runden sein Profil als engagierter Berater und Gutachter in diesem Bereich ab.


Zertifikate